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   BVerwG, 19.07.2005 - 8 B 52.05   

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https://dejure.org/2005,13599
BVerwG, 19.07.2005 - 8 B 52.05 (https://dejure.org/2005,13599)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2005 - 8 B 52.05 (https://dejure.org/2005,13599)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 8 B 52.05 (https://dejure.org/2005,13599)
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  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 8 B 52.05
    Soweit sich die Vorinstanz wie hier mit der als klärungsbedürftig bezeichneten Frage befasst hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung aller Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (vgl. Beschluss vom 9. März 1993 BVerwG 3 B 105.92 Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11 S. 12 ).

    Dazu genügt es nicht, dass die Beschwerde ausführt, die Frage sei bisher höchstrichterlich nicht geklärt ( Beschluss vom 9. März 1993 BVerwG 3 B 105.92 a.a.O.), und dass sie weiter ausführt, die genannten Prinzipien "könnten" für die Interpretation des § 56 Abs. 2 SächsGO Relevanz haben.

  • BVerwG, 05.08.2004 - 8 B 37.04

    Würdigung des Sachverhaltes als Zurechnung zum materiellen Recht - Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 8 B 52.05
    Das führt nicht zur Zulassung der Revision (stRspr, vgl. Beschluss vom 3. März 1994 BVerwG 1 B 97.93 Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 und zur Frage der Auswirkung des Gleichheitssatzes auf Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung Beschluss vom 5. August 2004 BVerwG 8 B 37.04 ; die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen BVerfG, Beschluss vom 30. November 2004 1 BvR 2113/04).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 8 B 52.05
    In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist.
  • BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beiträge zu einer

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 8 B 52.05
    Das führt nicht zur Zulassung der Revision (stRspr, vgl. Beschluss vom 3. März 1994 BVerwG 1 B 97.93 Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 und zur Frage der Auswirkung des Gleichheitssatzes auf Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung Beschluss vom 5. August 2004 BVerwG 8 B 37.04 ; die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen BVerfG, Beschluss vom 30. November 2004 1 BvR 2113/04).
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